Kernkompetenz
03. Gutachten & Streitlösung
Sachverständigentätigkeit
Die Anforderungen an den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind hoch: neben der geprüften, besonderen Sachkunde sind Unabhängigkeit, Integrität, objektive Sachlichkeit und Fairness gegenüber den Beteiligten wesentliche Eigenschaften des Sachverständigen, die von der bestellenden Körperschaft sicher gestellt und fortlaufend überprüft werden. - Zur Qualitätssicherung ... und um Ihr Vertrauen auch sicher zu verdienen.
In dieser besonderen Eigenschaft unterstütze ich Sie bereits vor Beginn des Bauprozesses durch
- Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten
- technische Substanzbewertung - insbesondere bei Bestandsimmobilien
- Beurteilen und Sicherstellen der Planungsqualität und
- Beratung in der technischen Projektorganisation und Qualitätssicherung
Frei nach Sebastian Kneipp "Wer nicht frühzeitig etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern" können wir Ihnen auch bei Bauprojekten nur dringlichst anraten, nicht abzuwarten, dass Ihr Projekt hoffentlich halbwegs vernünftig verläuft, sondern frühzeitig und aktiv die Weichen für qualitative Planungs- und Bauprozesse zu stellen. - Wir unterstützen Sie hierbei so früh wie möglich.
Sollte es aber doch zu Störungen, Mängeln oder Streitigkeiten gekommen sein, stehe ich Ihnen zur Verfügung mit der
- Feststellung und Beurteilung von Mängeln und Bauschäden
- Erstattung von privaten oder gerichtlichen Gutachten
- Feststellen und Abgrenzen von Verantwortlichkeiten
- Ermittlung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, sowie
- Minderwertermittlung
Gemeinsam mit Ihnen und ggf. beigezogenen Juristen wägen wir die Vorteile der Erstattung von Privatgutachten, Schiedsverfahren, Vorbereitung von gerichtlichen Beweisverfahren oder außergerichtlicher Streitlösungen gegeneinander ab.
Streitlösung im Bauwesen
Im Bauwesen wird so viel gestritten, wie in keiner anderen Branche. - Und das endet häufig vor Gericht.
Dabei ist das Rechtswesen - eine wesentliche Grundlage für unsere offene Gesellschaft - leider sehr behäbig, zeitlich aufwendig und benötigt aufgrund der komplexen formalen Erfordernisse fast immer juristische und technische Experten, was den monetären Aufwand exorbitant nach oben treibt. - Und wer weiß wie das Gericht schlußendlich entscheiden wird?
Dabei ist niemand gezwungen, einen Streit vor Gericht auszutragen. - In der Tat gibt es für die allermeisten Streitigkeiten am Bau deutlich schnellere, kostengünstigere und vernünftigere Lösungen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne - möglichst schon bei Entstehung der Streitigkeiten - über sinnvolle und rechtssichere Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, u.a. bei
- Mediationsverfahren
- Schlichtungen
- Schiedsgutachten
- Adjudikation
um Konflikte - auch im Zuge der laufenden Projektabwicklung - schnell und zielgerichtet so zu lösen, dass keine ergänzenden Störungen und negativen Auswirkungen auf den Projektfortgang entstehen.
Streitlösungen im Bauwesen: sachlich, objektiv und ergebnisorientiert.
Wir beraten und unterstützen Sie.
wesentliche Aufgabe des Sachverständigen:
praxisgerechte Beurteilung
"Es ist weitgehend in Vergessenheit geraten, was handwerkliche Arbeit bedeutet und wie genau unter normalen Baustellenbedingungen gearbeitet werden kann:
Maßstab scheint nur noch die Makellosigkeit industrieller Produkte zu sein."
Prof. Dr. Ing. Rainer Oswald (1944 - 2014)
zu Fehlentwicklungen des Baurechts infolge fehlendem Wirklichkeitsbezug (Quelle: Deutsche Bauzeitung, 2010)